Forensische Gutachten

Forensische Sachverständigentätigkeit

Seit 2009 bin ich als psychologische Sachverständige im Straf- und Sozialrecht tätig. Ich erstelle Sachverständigengutachten insbesondere zur Schuldfähigkeit im Strafverfahren sowie zur Frage der bedingten Entlassung aus dem Regel- und Maßregelvollzug.

Meine forensische Expertise basiert auf langjähriger klinischer, diagnostischer und psychotherapeutischer Tätigkeit in der Forensischen Psychiatrie und im Justizvollzug.

Im Jahr 2003 war ich im Rahmen eines Forschungsprojektes beim Forensic Panel in New York City tätig. Von 2005 bis 2007 arbeitete ich als Stationspsychologin und wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Forensischen Psychiatrie der Universität Rostock.

Im Zeitraum 2007 bis 2021 war ich im Geschäftsbereich des Justizministeriums Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt. Zu meinen Aufgaben im geschlossenen Strafvollzug sowie in der Sicherungsverwahrung gehörten insbesondere psychologische Diagnostik, Prognostik und Psychotherapie. Von 2010 bis 2018 leitete ich das Diagnostikzentrum des Justizvollzuges Mecklenburg-Vorpommern.

Diese langjährige Tätigkeit trägt dazu bei, gutachterliche Fragestellungen sowohl aus klinisch-psychologischer und psychotherapeutischer Perspektive als auch vor dem Hintergrund der besonderen Anforderungen des Straf- und Maßregelvollzugs einzuordnen und zu bewerten.

Meine wissenschaftliche Qualifikation ergänzt meine praktische Erfahrung. Meine Promotion an der Universität Rostock entstand an der Klinik für Forensische Psychiatrie Rostock und befasste sich mit neuropsychologischen Fragestellungen im Maßregelvollzug.

Grundsätze meiner Arbeit

Im Mittelpunkt meiner gutachterlichen Tätigkeit steht die konkrete Fragestellung des Gerichts. Die Begutachtung erfolgt hypothesengeleitet und auf Grundlage wissenschaftlich anerkannter diagnostischer Methoden und aktueller fachlicher Standards.

Dabei ist mir wichtig, die psychologischen Befunde und die daraus abgeleiteten Schlussfolgerungen nachvollziehbar darzustellen. Ein Gutachten soll dem Gericht eine fachlich fundierte Entscheidungsgrundlage geben – die rechtliche Würdigung und Entscheidung selbst bleibt Aufgabe des Gerichts.

Für meine Arbeit sind insbesondere folgende Grundsätze maßgeblich:

  • fragestellungsbezogenes und hypothesengeleitetes Vorgehen
  • wissenschaftlich fundierte Auswahl diagnostischer Methoden
  • Nachvollziehbarkeit von Befunden und Schlussfolgerungen
  • klare Abgrenzung zwischen sachverständiger Beurteilung und gerichtlicher Entscheidung
  • angemessenes Verhältnis von Untersuchungsaufwand und Erkenntnisgewinn

Anfragen von Gerichten und Staatsanwaltschaften

Anfragen zu forensisch-psychologischen Gutachten können direkt an meine Praxis gerichtet werden.

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